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   KG, 05.02.2008 - 24 W 106/07   

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https://dejure.org/2008,33531
KG, 05.02.2008 - 24 W 106/07 (https://dejure.org/2008,33531)
KG, Entscheidung vom 05.02.2008 - 24 W 106/07 (https://dejure.org/2008,33531)
KG, Entscheidung vom 05. Februar 2008 - 24 W 106/07 (https://dejure.org/2008,33531)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Düsseldorf, 30.05.2006 - 3 Wx 51/06

    WEG : Einberufung einer Eigentümerversammlung durch den Verwaltungsbeirat -

    Auszug aus KG, 05.02.2008 - 24 W 106/07
    Die Frage, ob es ordnungsmäßiger Verwaltung widerspricht, dem Verwaltungsbeirat den Abschluss eines Verwaltervertrages zu übertragen, ohne dem Beirat insofern (abgesehen von der Laufzeit) Vorgaben hinsichtlich dessen inhaltlicher Gestaltung zu machen (s. OLG Düsseldorf ZMR 2006, 870 ff), kann vorliegend offen bleiben.

    Zutreffend weist der Antragsteller unter Verweis auf die Rechtsprechung des OLG Düsseldorf, ZMR 2006, 870 ff (RN 53 zitiert nach juris), darauf hin, dass eine solche Vertragsklausel, die ohne eine entsprechende Einschränkung der Zusatzvergütungspflicht für den Fall schuldhaften Verwalterhandelns vorzusehen (z.B. in Fällen von Einberufungsmängeln, Fehlern der Jahresabrechnung), weder hinreichend klar ist, noch einer Angemessenheitsüberprüfung gemäß § 307 BGB standhält.

  • OLG Köln, 20.09.2002 - 16 Wx 135/02

    Allgemeine Ermächtigung des Verwaltungsbeirates zum Abschluss eines

    Auszug aus KG, 05.02.2008 - 24 W 106/07
    Jedenfalls dann, wenn der entsprechende Ermächtigungsbeschluss nicht angefochten wird, ist ein auf seiner Grundlage geschlossener Verwaltervertrag wirksam (OLG Köln NZM 2002, 1002; Abramenko in Riecke/Schmid, WEG, RN 37 zu § 26; Niedenführ in Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 8. Auflage, RN 36 zu § 26 m.w.N.).
  • BayObLG, 02.08.1990 - BReg. 2 Z 40/90

    Antrag des Verwalters auf Erklärung auf Feststellung der Ungültigkeit von

    Auszug aus KG, 05.02.2008 - 24 W 106/07
    Die Regelung in § 1 a Abs. 1 Satz 2 a.E. des Vertrages, die vorsieht, dass die Ladung zur Eigentümerversammlung wirksam ist, wenn die Einladung an die dem Verwalter vom Wohnungseigentümer zuletzt genannte Anschrift versandt wird, ist wegen Verstoßes gegen § 308 Nr. 6 BGB unwirksam, da sie eine Zugangsfiktion enthält (BayObLG WuM 1991, 312 ff; Merle in Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Auflage, RN 32 zu § 24 m.w.N.; Niedenführ a.a.O. RN 50 zu § 26 m.w.N.).
  • KG, 03.02.1978 - 1 W 2570/77
    Auszug aus KG, 05.02.2008 - 24 W 106/07
    Die Vertragsklausel in § 3 Abs. 1 Satz 2 ist ebenfalls gemäß §  307 BGB unwirksam, weil sie eine unzulässige Einschränkung des Rechts der Eigentümer auf Abberufung des Verwalters aus wichtigem Grund bedeutet (KG MDR 1978, 580; Niedenführ a.a.O. RN 88 zu § 26).
  • BayObLG, 15.03.1990 - BReg. 2 Z 8/90
    Auszug aus KG, 05.02.2008 - 24 W 106/07
    Liegt den Wohnungseigentümern der von dem Verwaltungsbeirat mit der "alten" Verwalterin ausgehandelte Vertrag vor oder ist ihnen dieser bekannt, so kann in dem bestätigenden Bestellungsbeschluss mit der Rechtsnachfolgerin der "alten" Verwalterin, aber auch eine Bestätigung des abgeschlossenen Vertrages mit der neuen Vertragspartnerin gesehen werden (in Anlehnung an BayObLG WuM 1990, 236).
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